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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ALSAG 1989 §10 Abs1;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof ist im Rahmen des Revisionsmodelles der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 als Rechtsinstanz tätig und im Allgemeinen nicht zur Überprüfung der Beweiswürdigung im Einzelfall berufen. Auch kann einer Rechtsfrage des Verfahrensrechts nur dann grundsätzliche Bedeutung zukommen, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet (vgl. den Beschluss vom 25. Februar 2016, Ra 2016/16/0006, mwN). Die mangelnde Erweislichkeit näherer Feststellungen über die Qualität des eingebrachten Materials aus der Sicht des Verwaltungsgerichts ist Ausfluss der Anwendung des Verfahrensrechtes, namentlich der Beweiswürdigung, im Einzelfall. Eine über den Revisionsfall hinausweisende Rechtsfrage des Verfahrensrechts legt die Revision nicht dar. Daran ändert die von der Revision ins Treffen geführte wirtschaftliche Bedeutung der Entscheidung über die Beitragspflicht im Einzelfall nichts grundsätzlich.Der Verwaltungsgerichtshof ist im Rahmen des Revisionsmodelles der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 als Rechtsinstanz tätig und im Allgemeinen nicht zur Überprüfung der Beweiswürdigung im Einzelfall berufen. Auch kann einer Rechtsfrage des Verfahrensrechts nur dann grundsätzliche Bedeutung zukommen, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet vergleiche den Beschluss vom 25. Februar 2016, Ra 2016/16/0006, mwN). Die mangelnde Erweislichkeit näherer Feststellungen über die Qualität des eingebrachten Materials aus der Sicht des Verwaltungsgerichts ist Ausfluss der Anwendung des Verfahrensrechtes, namentlich der Beweiswürdigung, im Einzelfall. Eine über den Revisionsfall hinausweisende Rechtsfrage des Verfahrensrechts legt die Revision nicht dar. Daran ändert die von der Revision ins Treffen geführte wirtschaftliche Bedeutung der Entscheidung über die Beitragspflicht im Einzelfall nichts grundsätzlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017160153.L02Im RIS seit
08.02.2018Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018