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L81511 Umweltanwalt BurgenlandNorm
AVG §9;Rechtssatz
Ein Anspruch auf Kostenersatz der Burgenländischen Landesumweltanwaltschaft besteht schon deshalb nicht, weil diese ein Organ des Landes Burgenland ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist und daher Identität des Rechtsträgers, dem Kosten zuzusprechen beziehungsweise der zum Kostenersatz zu verpflichten wäre, vorliegt (siehe auch VwGH 25.4.2013, 2011/10/0010).
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne RechtsfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016060064.L03Im RIS seit
25.01.2018Zuletzt aktualisiert am
07.02.2018