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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Mit einem allgemein gehaltenen Verweis auf bestimmte Urteile des EuGH wird nicht aufgezeigt, welche konkrete Rechtsfrage vom VwGH in diesem Zusammenhang in der vorliegenden Revisionssache zu klären wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017120114.L01Im RIS seit
26.01.2018Zuletzt aktualisiert am
14.02.2018