RS Vwgh 2017/12/21 Ra 2017/03/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2017
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/02/0189 E 24. Oktober 2016 RS 4

Stammrechtssatz

Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist (vgl. B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist vergleiche B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017030089.L03

Im RIS seit

24.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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