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19/05 MenschenrechteHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/02/0189 E 24. Oktober 2016 RS 4Stammrechtssatz
Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist (vgl. B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).Die Tatumschreibung hat so präzise zu sein, dass der Beschuldigte seine Verteidigungsrechte wahren kann und er nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt ist vergleiche B 2. September 2015, Ra 2015/02/0143).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017030089.L03Im RIS seit
24.01.2018Zuletzt aktualisiert am
05.02.2018