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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Mit dem auszugsweisen Zitieren ausgewählter Zeugenaussagen, die den Standpunkt des Rw stützen sollen, wird eine grundsätzliche Rechtsfragen des Verfahrensrechts aufwerfende Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung oder eine entsprechende relevante Fehlerhaftigkeit entscheidungswesentlicher Feststellungen nicht aufgezeigt (vgl. VwGH 3.10.1985, 85/02/0053, sowie VwGH 21.12.2010, 2007/05/0231, zu dem - gemäß § 17 VwGVG 2014 auch im Verfahren vor den VwG geltenden - Beweismaß der "größeren inneren Wahrscheinlichkeit" des § 45 Abs. 2 AVG).Mit dem auszugsweisen Zitieren ausgewählter Zeugenaussagen, die den Standpunkt des Rw stützen sollen, wird eine grundsätzliche Rechtsfragen des Verfahrensrechts aufwerfende Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung oder eine entsprechende relevante Fehlerhaftigkeit entscheidungswesentlicher Feststellungen nicht aufgezeigt vergleiche VwGH 3.10.1985, 85/02/0053, sowie VwGH 21.12.2010, 2007/05/0231, zu dem - gemäß Paragraph 17, VwGVG 2014 auch im Verfahren vor den VwG geltenden - Beweismaß der "größeren inneren Wahrscheinlichkeit" des Paragraph 45, Absatz 2, AVG).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120126.L01Im RIS seit
07.02.2018Zuletzt aktualisiert am
09.03.2018