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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/16/0184Rechtssatz
Die Realteilung einer Liegenschaft ist auch unter dem Gesichtspunkt der Erhebung der Eintragungsgebühren als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. etwa VwGH 4.12.2003, 2003/16/0108, mwN).Die Realteilung einer Liegenschaft ist auch unter dem Gesichtspunkt der Erhebung der Eintragungsgebühren als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen vergleiche etwa VwGH 4.12.2003, 2003/16/0108, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017160183.L01Im RIS seit
13.02.2018Zuletzt aktualisiert am
19.04.2018