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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §27 Abs1 litg;Rechtssatz
Für das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes im Grunde des § 27 Abs. 1 lit. g WRG 1959 ist es ohne Relevanz, dass die Bewässerung nach Zerstörung des Tragwaals der Bewässerungsanlage mittels mobiler Anlagen (Pumpe, Güllefass, Traktor, Schlauch) erfolgte.Für das Erlöschen des Wasserbenutzungsrechtes im Grunde des Paragraph 27, Absatz eins, Litera g, WRG 1959 ist es ohne Relevanz, dass die Bewässerung nach Zerstörung des Tragwaals der Bewässerungsanlage mittels mobiler Anlagen (Pumpe, Güllefass, Traktor, Schlauch) erfolgte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070139.L03Im RIS seit
08.02.2018Zuletzt aktualisiert am
16.02.2018