Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §34 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/07/0097 E 8. Juli 2004 VwSlg 16403 A/2004 RS 8Stammrechtssatz
§ 121 WRG 1959 verweist auf den nicht zulässigen Eingriff in fremde Rechte. Unter diesen fremden Rechten sind subjektive, durch das WRG 1959 gewährleistete Rechte, wie zB. die Rechte nach § 12 Abs. 2 WRG 1959, zu verstehen. Das Recht auf Einhaltung einer Vereinbarung iSd § 111 Abs 3 WRG 1959 stellt aber kein durch das WRG 1959 geschütztes, sondern ein im Privatrecht wurzelndes Recht dar, dessen allfällige Beeinträchtigung daher nicht gegen die Bewilligung einer nachträglichen Abweichung nach § 121 Abs. 1 WRG 1959 ins Treffen geführt werden kann.Paragraph 121, WRG 1959 verweist auf den nicht zulässigen Eingriff in fremde Rechte. Unter diesen fremden Rechten sind subjektive, durch das WRG 1959 gewährleistete Rechte, wie zB. die Rechte nach Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959, zu verstehen. Das Recht auf Einhaltung einer Vereinbarung iSd Paragraph 111, Absatz 3, WRG 1959 stellt aber kein durch das WRG 1959 geschütztes, sondern ein im Privatrecht wurzelndes Recht dar, dessen allfällige Beeinträchtigung daher nicht gegen die Bewilligung einer nachträglichen Abweichung nach Paragraph 121, Absatz eins, WRG 1959 ins Treffen geführt werden kann.
Schlagworte
Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070134.L06Im RIS seit
01.02.2018Zuletzt aktualisiert am
09.02.2018