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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs7;Rechtssatz
Bei der Frage, ob grobes Verschulden vorliegt (oder nicht), handelt es sich nicht um eine Frage, die zu beweisen wäre; es handelt sich vielmehr um eine Rechtsfrage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017130023.L05Im RIS seit
21.02.2018Zuletzt aktualisiert am
04.04.2018