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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §262 Abs1;Rechtssatz
Hat das Finanzamt nach § 262 Abs. 1 BAO die Pflicht zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, sieht die BAO als Rechtsmittel gegen eine Verletzung dieser Entscheidungspflicht durch Säumnis der Abgabenbehörde die Einrichtung einer Säumnisbeschwerde vor. Diese Säumnisbeschwerde entspricht dem Säumnisschutz gegen die Verletzung einer Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde erster Instanz vor Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, nämlich der Einrichtung des Devolutionsantrages nach § 311 BAO idF vor dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012.Hat das Finanzamt nach Paragraph 262, Absatz eins, BAO die Pflicht zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung, sieht die BAO als Rechtsmittel gegen eine Verletzung dieser Entscheidungspflicht durch Säumnis der Abgabenbehörde die Einrichtung einer Säumnisbeschwerde vor. Diese Säumnisbeschwerde entspricht dem Säumnisschutz gegen die Verletzung einer Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde erster Instanz vor Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, nämlich der Einrichtung des Devolutionsantrages nach Paragraph 311, BAO in der Fassung vor dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017160001.J03Im RIS seit
16.02.2018Zuletzt aktualisiert am
19.04.2018