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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/04/0148Rechtssatz
Die Vorgangsweise, dass das Verwaltungsgericht mit Beschluss über die Zurückweisung des der Aktenlage nach verspäteten Rechtsmittels unabhängig von einem allenfalls anhängigen, aber noch nicht bewilligten Wiedereinsetzungsantrag aufgrund der Aktenlage entscheidet, ist zulässig (vgl. VwGH 21.3.2017, Ra 2017/12/0010, mwN).Die Vorgangsweise, dass das Verwaltungsgericht mit Beschluss über die Zurückweisung des der Aktenlage nach verspäteten Rechtsmittels unabhängig von einem allenfalls anhängigen, aber noch nicht bewilligten Wiedereinsetzungsantrag aufgrund der Aktenlage entscheidet, ist zulässig vergleiche VwGH 21.3.2017, Ra 2017/12/0010, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017040147.L01Im RIS seit
28.02.2018Zuletzt aktualisiert am
12.03.2019