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L72003 Beschaffung Vergabe NiederösterreichNorm
BVergG 2006 §306 Abs1;Rechtssatz
Dem Erfordernis, einen drohenden oder eingetretenen Schaden darzutun, wird in einem Nachprüfungsantrag bereits dann entsprochen, wenn die entsprechende Behauptung plausibel ist; ins Einzelne gehende (genaueste) Darlegungen sind nicht geboten (vgl. VwGH 20.4.2016, Ra 2015/04/0018).Dem Erfordernis, einen drohenden oder eingetretenen Schaden darzutun, wird in einem Nachprüfungsantrag bereits dann entsprochen, wenn die entsprechende Behauptung plausibel ist; ins Einzelne gehende (genaueste) Darlegungen sind nicht geboten vergleiche VwGH 20.4.2016, Ra 2015/04/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016040005.L01Im RIS seit
27.02.2018Zuletzt aktualisiert am
02.01.2019