RS Vwgh 2018/1/30 Ra 2016/01/0317

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Veröffentlicht am 30.01.2018
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0077/64 B 7. April 1964 VwSlg 6289 A/1964 RS 2

Stammrechtssatz

Ein schriftlicher Bescheid wird für den Empfänger in der Form rechtswirksam, die dem Inhalt der zugestellten Bescheidausfertigung entspricht, auch wenn diese mit dem in den Akten befindlichen Originalbescheid nicht übereinstimmt.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Fassung die der Partei zugekommen ist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016010317.L01

Im RIS seit

07.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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