Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Dem Revisionsvorbringen, die Bewilligung der Verfahrenshilfe indiziere die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision, ist zu erwidern, dass die Gewährung von Verfahrenshilfe den Revisionswerber nicht davon entbindet, in der Revision gesondert die Gründe darzustellen, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig erachtet wird. An diese geltend gemachten Gründe ist der VwGH bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision auch gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180387.L01Im RIS seit
28.02.2018Zuletzt aktualisiert am
08.03.2018