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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Sind die Spruchpunkte des erstinstanzlichen Bescheides als trennbar anzusehen, ist auch die angefochtene Entscheidung des VwG (Aufhebung und Zurückverweisung) betreffend die erstinstanzlichen Spruchpunkte als trennbar anzusehen.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen EntscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015120008.L02Im RIS seit
13.03.2018Zuletzt aktualisiert am
07.02.2019