RS Vwgh 2018/2/19 Ra 2015/12/0008

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Veröffentlicht am 19.02.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
VwGVG 2014 §17;
VwGVG 2014 §27;

Rechtssatz

Sind die Spruchpunkte des erstinstanzlichen Bescheides als trennbar anzusehen, ist auch die angefochtene Entscheidung des VwG (Aufhebung und Zurückverweisung) betreffend die erstinstanzlichen Spruchpunkte als trennbar anzusehen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015120008.L02

Im RIS seit

13.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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