Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/18/0358 Ra 2017/18/0359 Ra 2017/18/0362 Ra 2017/18/0361 Ra 2017/18/0360Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/18/0301 E 23. Jänner 2018 RS 3Stammrechtssatz
In der Rechtsprechung des VwGH ist keine (Mindest-)Dauer festgelegt worden, während derer eine Asylwerberin einen "westlichorientierten" Lebensstil gelebt haben muss, um davon ausgehen zu können, dass dieser ein wesentlicher Bestandteil ihrer Identität geworden ist. Diese Beurteilung erfordert stets eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017180357.L04Im RIS seit
28.03.2018Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018