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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §11 Abs1 Z4 idF 2010/I/111;Rechtssatz
Der Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Konzernverbund ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, und betrifft auch Beteiligungserwerbe, die vor dem 1. Jänner 2011 erfolgten (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Zurücknahme der Begünstigung auch für Beteiligungserwerbe unter Geltung der ursprünglichen Vorschriften des StReformG 2005 vgl. VfGH 29.2.2012, B 945/11, VfSlg. 19.615).Der Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Konzernverbund ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, und betrifft auch Beteiligungserwerbe, die vor dem 1. Jänner 2011 erfolgten (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Zurücknahme der Begünstigung auch für Beteiligungserwerbe unter Geltung der ursprünglichen Vorschriften des StReformG 2005 vergleiche VfGH 29.2.2012, B 945/11, VfSlg. 19.615).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016150009.J03Im RIS seit
13.04.2018Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018