RS Vwgh 2018/3/16 Ra 2017/02/0265

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/11/0028 E 28. Juni 2005 RS 4

Stammrechtssatz

Zu einem fortgesetzten Delikt können nur einzelne Verstöße gegen eine bestimmte Rechtsvorschrift zusammengefasst werden, nicht aber auch Verstöße gegen verschiedene Vorschriften (Hinweis E 24. Februar 1998, 97/11/0188).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020265.L02

Im RIS seit

04.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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