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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §209a Abs1;Rechtssatz
§ 209a Abs. 1 BAO verwendet den Begriff "Erkenntnis", in welchem eine Abgabenfestsetzung erfolgt. Der Eintritt der Verjährung steht nach dieser Bestimmung auch einer in einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes in der Sache nach § 42 Abs. 4 VwGG vorgenommenen Abgabenfestsetzung nicht entgegen.Paragraph 209 a, Absatz eins, BAO verwendet den Begriff "Erkenntnis", in welchem eine Abgabenfestsetzung erfolgt. Der Eintritt der Verjährung steht nach dieser Bestimmung auch einer in einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes in der Sache nach Paragraph 42, Absatz 4, VwGG vorgenommenen Abgabenfestsetzung nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017160024.J02.1Im RIS seit
18.04.2018Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018