RS Vwgh 2018/3/20 Ra 2018/03/0022

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Veröffentlicht am 20.03.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

AVG §37;
WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Das VwG und zuvor die Verwaltungsbehörde haben die für eine Erlassung eines Waffenverbots nach dem WaffG 1996 vorgegebenen Kriterien eigenständig zu beurteilen, was freilich ein mangelfreies Ermittlungsverfahren verlangt und damit eine vollständige Beweiserhebung voraussetzt (VwGH 22.11.2017, Ra 2017/03/0031, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030022.L09

Im RIS seit

18.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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