Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes sind auch die einen Beschuldigten entlastenden Umstände zu berücksichtigen (vgl. etwa VwGH 29.9.29005, 2005/11/0094, mwH).Bei der Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes sind auch die einen Beschuldigten entlastenden Umstände zu berücksichtigen vergleiche etwa VwGH 29.9.29005, 2005/11/0094, mwH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L21Im RIS seit
18.04.2018Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019