RS Vwgh 2018/3/20 Ra 2017/03/0092

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Veröffentlicht am 20.03.2018
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Bei der Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes sind auch die einen Beschuldigten entlastenden Umstände zu berücksichtigen (vgl. etwa VwGH 29.9.29005, 2005/11/0094, mwH).Bei der Feststellung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes sind auch die einen Beschuldigten entlastenden Umstände zu berücksichtigen vergleiche etwa VwGH 29.9.29005, 2005/11/0094, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L21

Im RIS seit

18.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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