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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs1;Rechtssatz
Ein Sanktionssystem lässt das Erfordernis der Dartuung präventiver Kontrollmaßnahmen nicht entbehrlich erscheinen. Sanktionssysteme (einschließlich etwa Verwarnungen, Nachschulungen oder auch Einkommenseinbußen bei Verstößen gegen einschlägige Rechtsvorschriften seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) vermögen somit die Durchführung tatsächlich wirksamer Kontrollen bloß zu ergänzen, nicht aber zu ersetzen (vgl. VwGH 23.10.2008, 2005/03/0175).Ein Sanktionssystem lässt das Erfordernis der Dartuung präventiver Kontrollmaßnahmen nicht entbehrlich erscheinen. Sanktionssysteme (einschließlich etwa Verwarnungen, Nachschulungen oder auch Einkommenseinbußen bei Verstößen gegen einschlägige Rechtsvorschriften seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) vermögen somit die Durchführung tatsächlich wirksamer Kontrollen bloß zu ergänzen, nicht aber zu ersetzen vergleiche VwGH 23.10.2008, 2005/03/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L13Im RIS seit
18.04.2018Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019