RS Vwgh 2018/3/20 Ra 2017/03/0092

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Veröffentlicht am 20.03.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/02/0030 B 7. März 2016 RS 2

Stammrechtssatz

Schulungen und Betriebsanweisungen als Vorsorge vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen (vgl. E 24. März 2015, 2013/03/0054).Schulungen und Betriebsanweisungen als Vorsorge vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen vergleiche E 24. März 2015, 2013/03/0054).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017030092.L09

Im RIS seit

18.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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