Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §48 Abs2a;Rechtssatz
§ 48 Abs. 2b AWG 2002 sieht für bescheidmäßig festgelegte Sicherstellungen vor, dass sie zu überprüfen und allenfalls bescheidmäßig anzupassen sind. Weder in § 48 Abs. 2b AWG 2002 noch in Anhang 8 Punkt 2 DeponieV 2008 ist im Rahmen der allfälligen Anpassung einer bescheidmäßig festgelegten Sicherstellung eine Wertsicherung vorgesehen. Anhang 8 Punkt 2 lit. c DeponieV 2008 stellt auf die "bisher vorgeschriebenen Sicherstellungskosten" ab. Im vorliegenden Fall wurde im Genehmigungsbescheid vom 3. März 1999 ein Sicherstellungsbetrag festgelegt, eine Wertsicherung wurde jedoch nicht angeordnet. Es erweist sich daher als nicht gesetzmäßig, wenn das VwG im vorliegenden Fall in Vollziehung des Anhanges 8 Punkt 2 lit. c DeponieV 2008 nicht von dem 1999 bescheidmäßig festgelegten Sicherstellungsbetrag ausgegangen ist, sondern diesen unter Heranziehung von § 48 Abs. 2a AWG 2002 als einen wertzusichernden Betrag verstanden hat.Paragraph 48, Absatz 2 b, AWG 2002 sieht für bescheidmäßig festgelegte Sicherstellungen vor, dass sie zu überprüfen und allenfalls bescheidmäßig anzupassen sind. Weder in Paragraph 48, Absatz 2 b, AWG 2002 noch in Anhang 8 Punkt 2 DeponieV 2008 ist im Rahmen der allfälligen Anpassung einer bescheidmäßig festgelegten Sicherstellung eine Wertsicherung vorgesehen. Anhang 8 Punkt 2 Litera c, DeponieV 2008 stellt auf die "bisher vorgeschriebenen Sicherstellungskosten" ab. Im vorliegenden Fall wurde im Genehmigungsbescheid vom 3. März 1999 ein Sicherstellungsbetrag festgelegt, eine Wertsicherung wurde jedoch nicht angeordnet. Es erweist sich daher als nicht gesetzmäßig, wenn das VwG im vorliegenden Fall in Vollziehung des Anhanges 8 Punkt 2 Litera c, DeponieV 2008 nicht von dem 1999 bescheidmäßig festgelegten Sicherstellungsbetrag ausgegangen ist, sondern diesen unter Heranziehung von Paragraph 48, Absatz 2 a, AWG 2002 als einen wertzusichernden Betrag verstanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016050102.L04Im RIS seit
27.04.2018Zuletzt aktualisiert am
04.05.2018