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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131;Rechtssatz
Mit den Aussprüchen der beiden beteiligten VwG, sie seien zur Behandlung der Beschwerde nicht zuständig, ist keine abschließende Erledigung der Beschwerde verbunden (vgl. etwa VwGH 23.3.2017, Ro 2017/11/0002, mwN).Mit den Aussprüchen der beiden beteiligten VwG, sie seien zur Behandlung der Beschwerde nicht zuständig, ist keine abschließende Erledigung der Beschwerde verbunden vergleiche etwa VwGH 23.3.2017, Ro 2017/11/0002, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:KO2018030001.K09Im RIS seit
25.04.2018Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019