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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
DBAbk Japan 1963 Art19 Abs2;Rechtssatz
Im Rahmen der Gruppenbesteuerung steht es der Anrechnung der von einem Gruppenmitglied im Ausland entrichteten Quellensteuer entgegen, wenn für dieses Gruppenmitglied auf Grund seines eigenen Einkommens in dem betroffenen Jahr keine österreichische Steuer zu entrichten wäre (vgl. einen Gruppenträger betreffend VwGH 30.10.2014, 2011/15/0112, VwSlg 8953 F/2014, und darauf für ein Gruppenmitglied verweisend VwGH 26.11.2014, 2011/13/0055).Im Rahmen der Gruppenbesteuerung steht es der Anrechnung der von einem Gruppenmitglied im Ausland entrichteten Quellensteuer entgegen, wenn für dieses Gruppenmitglied auf Grund seines eigenen Einkommens in dem betroffenen Jahr keine österreichische Steuer zu entrichten wäre vergleiche einen Gruppenträger betreffend VwGH 30.10.2014, 2011/15/0112, VwSlg 8953 F/2014, und darauf für ein Gruppenmitglied verweisend VwGH 26.11.2014, 2011/13/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017130002.J01Im RIS seit
18.04.2018Zuletzt aktualisiert am
19.11.2018