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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlkomatV 1994 §1 idF 1997/II/146;Rechtssatz
Der AlkomatV 1994 lässt sich nicht entnehmen, dass von dieser etwa nur Geräte mit einem bestimmten Baujahr oder aus einer bestimmten Produktionsreihe erfasst wären. Vielmehr ist davon auszugehen, dass grundsätzlich alle Alkomaten der näher bezeichneten Hersteller mit der darin festgelegten Gerätebezeichnung erfasst sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017020277.L01Im RIS seit
04.04.2018Zuletzt aktualisiert am
19.04.2018