Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Ergebnisse eines vom VwG als richtig, vollständig und schlüssig erachteten Sachverständigengutachtens können durch bloße Wahrnehmungen von Zeugen nicht entkräftet werden (vgl. VwGH 30.4.2014, 2013/12/0123).Die Ergebnisse eines vom VwG als richtig, vollständig und schlüssig erachteten Sachverständigengutachtens können durch bloße Wahrnehmungen von Zeugen nicht entkräftet werden vergleiche VwGH 30.4.2014, 2013/12/0123).
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070312.L01Im RIS seit
04.05.2018Zuletzt aktualisiert am
09.05.2018