RS Vwgh 2018/4/5 Ra 2018/19/0154

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2018
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/19/0156 Ra 2018/19/0155

Rechtssatz

Eine schwierige Lebenssituation (bei der Arbeitsplatz- und Wohnraumsuche sowie in wirtschaftlicher Hinsicht), die ein Asylwerber bei Rückführung in das als innerstaatliche Fluchtalternative geprüfte Gebiet vorfinden würde, reicht für sich betrachtet nicht aus, um eine innerstaatliche Fluchtalternative zu verneinen (vgl. zum Ganzen ausführlich VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).Eine schwierige Lebenssituation (bei der Arbeitsplatz- und Wohnraumsuche sowie in wirtschaftlicher Hinsicht), die ein Asylwerber bei Rückführung in das als innerstaatliche Fluchtalternative geprüfte Gebiet vorfinden würde, reicht für sich betrachtet nicht aus, um eine innerstaatliche Fluchtalternative zu verneinen vergleiche zum Ganzen ausführlich VwGH 23.1.2018, Ra 2018/18/0001, mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018190154.L06

Im RIS seit

02.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten