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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVO 1960 §5 Abs2 Z1;Rechtssatz
Der Verdacht auf die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges bei vermuteter Alkoholisierung berechtigt nicht dazu, gemäß § 5 Abs. 2 zweiter Satz Z 1 StVO 1960 die Atemluft von Personen auf Alkoholgehalt zu untersuchen (vgl. VwGH 27.7.2017, Ra 2017/02/0086). Dies gilt umso mehr bei dem Verdacht, der vermutliche alkoholisierte Lenker hätte versucht, einen Pkw in Betrieb zu nehmen.Der Verdacht auf die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges bei vermuteter Alkoholisierung berechtigt nicht dazu, gemäß Paragraph 5, Absatz 2, zweiter Satz Ziffer eins, StVO 1960 die Atemluft von Personen auf Alkoholgehalt zu untersuchen vergleiche VwGH 27.7.2017, Ra 2017/02/0086). Dies gilt umso mehr bei dem Verdacht, der vermutliche alkoholisierte Lenker hätte versucht, einen Pkw in Betrieb zu nehmen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018020072.L02Im RIS seit
01.05.2018Zuletzt aktualisiert am
14.08.2018