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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/04/0083Rechtssatz
Betriebliche Kontrollsysteme, die sich in der Regel nicht gleichen, unterliegen einer einzelfallbezogenen Beurteilung durch das VwG. Eine grundsätzliche Rechtsfrage läge nur dann vor, wenn diese Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre oder zu einem die Rechtssicherheit beeinträchtigenden unvertretbaren Ergebnis führen würde (siehe VwGH 29.1.2018, Ra 2017/04/0144, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018040082.L01Im RIS seit
23.05.2018Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019