RS Vwgh 2018/4/19 Ra 2018/08/0007

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Veröffentlicht am 19.04.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs3;

Rechtssatz

Das Vorbringen, an einer Darmgrippe erkrankt zu sein, ist nicht von vornherein ungeeignet, ein begründetes Hindernis im Sinn des § 19 Abs. 3 AVG darzutun.Das Vorbringen, an einer Darmgrippe erkrankt zu sein, ist nicht von vornherein ungeeignet, ein begründetes Hindernis im Sinn des Paragraph 19, Absatz 3, AVG darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018080007.L03.1

Im RIS seit

10.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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