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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Die Furcht vor der Ableistung des Militärdienstes bzw. der bei seiner Verweigerung drohenden Bestrafung stellt im Allgemeinen keine asylrechtlich relevante Verfolgung dar, sondern könnte nur bei Vorliegen eines Konventionsgrundes Asyl rechtfertigen (vgl. dazu etwa VwGH 23.1.2018, Ra 2017/18/0330, mwN).Die Furcht vor der Ableistung des Militärdienstes bzw. der bei seiner Verweigerung drohenden Bestrafung stellt im Allgemeinen keine asylrechtlich relevante Verfolgung dar, sondern könnte nur bei Vorliegen eines Konventionsgrundes Asyl rechtfertigen vergleiche dazu etwa VwGH 23.1.2018, Ra 2017/18/0330, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180154.L01Im RIS seit
22.05.2018Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018