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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Ein Bauauftrag kann im Übrigen rechtens auch an nur einen Miteigentümer gerichtet werden. Ob die Vollstreckung rechtlich (dazu, dass für die Vollstreckung ein Titel gegenüber allen Miteigentümern gegeben sein muss, vgl. VwGH 16.9.2009, 2007/05/0290) und tatsächlich möglich ist, ist im Bauauftragsverfahren nicht gegenständlich, sondern erst in einem allfälligen Vollstreckungsverfahren.Ein Bauauftrag kann im Übrigen rechtens auch an nur einen Miteigentümer gerichtet werden. Ob die Vollstreckung rechtlich (dazu, dass für die Vollstreckung ein Titel gegenüber allen Miteigentümern gegeben sein muss, vergleiche VwGH 16.9.2009, 2007/05/0290) und tatsächlich möglich ist, ist im Bauauftragsverfahren nicht gegenständlich, sondern erst in einem allfälligen Vollstreckungsverfahren.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017050295.L01Im RIS seit
25.05.2018Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018