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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Beschränken sich die Zulässigkeitsausführungen auf die Wiedergabe eines Rechtssatzes, ohne einen konkreten Bezug zum vorliegenden Fall herzustellen, wird damit den in der Rechtsprechung des VwGH an eine ordnungsgemäße Zulässigkeitsbegründung gestellten Anforderungen nicht entsprochen (vgl. etwa VwGH 26.1.2017, Ra 2016/20/0300).Beschränken sich die Zulässigkeitsausführungen auf die Wiedergabe eines Rechtssatzes, ohne einen konkreten Bezug zum vorliegenden Fall herzustellen, wird damit den in der Rechtsprechung des VwGH an eine ordnungsgemäße Zulässigkeitsbegründung gestellten Anforderungen nicht entsprochen vergleiche etwa VwGH 26.1.2017, Ra 2016/20/0300).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180187.L02Im RIS seit
23.05.2018Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018