RS Vwgh 2018/4/25 Ra 2018/06/0046

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Veröffentlicht am 25.04.2018
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L85007 Straßen Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/06/0047

Rechtssatz

Es besteht kein Rechtsanspruch der Revisionswerber als übergangene Parteien auf neuerliche Durchführung des bereits abgeschlossenen gemeindebehördlichen Verfahrens, insbesondere auch nicht auf Neudurchführung der in diesem Verfahren stattgefundenen mündlichen Verhandlung.

Schlagworte

Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060046.L01

Im RIS seit

07.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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