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L85007 Straßen TirolNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/06/0047Rechtssatz
Es besteht kein Rechtsanspruch der Revisionswerber als übergangene Parteien auf neuerliche Durchführung des bereits abgeschlossenen gemeindebehördlichen Verfahrens, insbesondere auch nicht auf Neudurchführung der in diesem Verfahren stattgefundenen mündlichen Verhandlung.
Schlagworte
ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060046.L01Im RIS seit
07.06.2018Zuletzt aktualisiert am
27.06.2018