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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32013R0604 Dublin-III Art29 Abs2;Rechtssatz
Es deutet nichts darauf hin, dass die durch den EuGH in der Rechtssache Aziz Hasan, C-360/16, betreffend die Zulässigkeit eines neuerlichen Wiederaufnahmegesuchs getroffenen Aussagen nur auf jene Situationen zu beziehen wären, in denen (nach Durchführung eines Wiederaufnahme- und Überstellungsverfahrens) der Betroffene illegal in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Mitgliedstaates zurückkehrte, und diese Ausführungen nicht auch auf Fälle Anwendung zu finden hätten, in denen der zweite Aufenthalt im ersuchenden Mitgliedstaat auf eine (nach Durchführung eines Aufnahme- und Überstellungsverfahrens erfolgte) Rücküberstellung zurückzuführen ist.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62016CJ0360 Hasan VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017190004.J04Im RIS seit
21.06.2018Zuletzt aktualisiert am
19.11.2018