RS Vwgh 2018/5/3 Ro 2017/19/0004

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Veröffentlicht am 03.05.2018
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E19104000
E6J
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

32013R0604 Dublin-III Art29 Abs2;
32013R0604 Dublin-III Art29;
62016CJ0360 Hasan VORAB;
AsylG 2005 §5;
EURallg;

Rechtssatz

Es deutet nichts darauf hin, dass die durch den EuGH in der Rechtssache Aziz Hasan, C-360/16, betreffend die Zulässigkeit eines neuerlichen Wiederaufnahmegesuchs getroffenen Aussagen nur auf jene Situationen zu beziehen wären, in denen (nach Durchführung eines Wiederaufnahme- und Überstellungsverfahrens) der Betroffene illegal in das Hoheitsgebiet des ersuchenden Mitgliedstaates zurückkehrte, und diese Ausführungen nicht auch auf Fälle Anwendung zu finden hätten, in denen der zweite Aufenthalt im ersuchenden Mitgliedstaat auf eine (nach Durchführung eines Aufnahme- und Überstellungsverfahrens erfolgte) Rücküberstellung zurückzuführen ist.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62016CJ0360 Hasan VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017190004.J04

Im RIS seit

21.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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