Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2017/19/0506 E 8. Mai 2018Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2015/20/0048 E 17. Dezember 2015 RS 2Stammrechtssatz
Für das Vorliegen einer Gruppenverfolgung ist nicht entscheidend, dass sich die Verfolgung gezielt gegen Angehörige nur einer bestimmten Gruppe und nicht auch gezielt gegen andere Gruppen richtet. Schutz für Angehörige einer verfolgten Gruppe ist unabhängig davon, ob auch andere Gruppen in vergleichbarer Intensität verfolgt werden, zu gewähren (vgl. VfGH vom 18. September 2015, E 736/2014).Für das Vorliegen einer Gruppenverfolgung ist nicht entscheidend, dass sich die Verfolgung gezielt gegen Angehörige nur einer bestimmten Gruppe und nicht auch gezielt gegen andere Gruppen richtet. Schutz für Angehörige einer verfolgten Gruppe ist unabhängig davon, ob auch andere Gruppen in vergleichbarer Intensität verfolgt werden, zu gewähren vergleiche VfGH vom 18. September 2015, E 736/2014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017190476.L01Im RIS seit
12.06.2018Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018