RS Vwgh 2018/5/7 Ra 2018/20/0186

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Veröffentlicht am 07.05.2018
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

In Bezug auf die asylrechtliche Relevanz einer Konversion zum Christentum ist entscheidend, ob der Fremde bei weiterer Ausübung seines (behaupteten) inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsste, aus diesem Grund mit die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktionen belegt zu werden (vgl. VwGH 23.6.2015, Ra 2014/01/0210, mwN).In Bezug auf die asylrechtliche Relevanz einer Konversion zum Christentum ist entscheidend, ob der Fremde bei weiterer Ausübung seines (behaupteten) inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsste, aus diesem Grund mit die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktionen belegt zu werden vergleiche VwGH 23.6.2015, Ra 2014/01/0210, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200186.L01

Im RIS seit

30.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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