RS Vwgh 2018/5/7 Ra 2018/18/0088

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Veröffentlicht am 07.05.2018
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/18/0103 B 7. März 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Hinsichtlich des bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative anzuwendenden Maßstabs sind die allgemeinen Gegebenheiten im Herkunftsstaat und die persönlichen Umstände des Asylwerbers zu berücksichtigen. Es handelt sich letztlich um eine Entscheidung im Einzelfall, die auf der Grundlage ausreichender Feststellungen über die zu erwartende Lage des Asylwerbers in dem in Frage kommenden Gebiet sowie dessen sichere und legale Erreichbarkeit getroffen werden muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180088.L01

Im RIS seit

30.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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