RS Vwgh 2018/5/8 Ro 2018/08/0011

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Veröffentlicht am 08.05.2018
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1
VwGVG 2014 §27
VwGVG 2014 §28

Rechtssatz

Zur Sache des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und dem äußersten Rahmen seiner Prüfbefugnis hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass es sich dabei jedenfalls nur um jene Angelegenheit handelt, die den Inhalt des Spruchs des Ausgangsbescheides gebildet hat (vgl. etwa VwGH 9.9.2015, Ro 2015/03/0031-0032).Zur Sache des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht und dem äußersten Rahmen seiner Prüfbefugnis hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt, dass es sich dabei jedenfalls nur um jene Angelegenheit handelt, die den Inhalt des Spruchs des Ausgangsbescheides gebildet hat vergleiche etwa VwGH 9.9.2015, Ro 2015/03/0031-0032).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018080011.J02

Im RIS seit

30.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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