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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12c Abs1 Z2 idF 2011/I/140;Rechtssatz
Durch einen Urlaubsantritt des Beamten wird eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst beendet, ohne dass damit auch ein Dienstantritt verbunden wäre (vgl. VwGH 24.4.2002, 97/12/0087; VwGH 7.9.1995, 93/09/0492).Durch einen Urlaubsantritt des Beamten wird eine ungerechtfertigte Abwesenheit vom Dienst beendet, ohne dass damit auch ein Dienstantritt verbunden wäre vergleiche VwGH 24.4.2002, 97/12/0087; VwGH 7.9.1995, 93/09/0492).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017120111.L02Im RIS seit
07.06.2018Zuletzt aktualisiert am
19.11.2018