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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die Unterbrechung der Verjährung wirkte auf den Abgabenanspruch ohne jede Einschränkung und nicht nur in Ansehung jener Bemessungsgrundlage, die der die Verjährung unterbrechende Verwaltungsakt erfasste oder auf die er gerichtet war (Stoll, BAO-Kommentar, 2185 unter Hinweis auf VwGH 2.10.1968, 0702/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2016160002.J01Im RIS seit
13.06.2018Zuletzt aktualisiert am
10.08.2018