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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2015/09/0014 E 26. April 2016 RS 4Stammrechtssatz
Widersprüche zwischen dem Spruch und der Begründung, zB über konkrete Tatumstände wie die Tatzeit, ziehen die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses in dem davon betroffenen Spruchumfang nach sich.
Schlagworte
Spruch und Begründung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Divergenzen Spruch BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017100013.L01Im RIS seit
20.06.2018Zuletzt aktualisiert am
11.07.2018