RS Vwgh 2018/5/25 Ra 2017/10/0013

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Veröffentlicht am 25.05.2018
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §59 Abs1;
AVG §60;
VStG §44a Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGVG 2014 §17;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/09/0014 E 26. April 2016 RS 4

Stammrechtssatz

Widersprüche zwischen dem Spruch und der Begründung, zB über konkrete Tatumstände wie die Tatzeit, ziehen die inhaltliche Rechtswidrigkeit des Erkenntnisses in dem davon betroffenen Spruchumfang nach sich.

Schlagworte

Spruch und Begründung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Divergenzen Spruch Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017100013.L01

Im RIS seit

20.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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