Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/03/0020 Ra 2018/03/0019Rechtssatz
Die belangten Behörden werden in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten von approbationsbefugten Organwaltern vertreten. Das Wesen der prozessualen Vertretung besteht darin, dass der Vertreter für die und im Namen der Partei mit der Wirkung handelt, als würde sie selbst den Verfahrensakt setzen oder entgegennehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018030018.L07Im RIS seit
20.06.2018Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018