RS Vwgh 2018/6/12 Ra 2018/20/0177

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2018
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/20/0178 Ra 2018/20/0180 Ra 2018/20/0179

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/18/0112 E 28. Jänner 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit der Verquickung von Staat und Religion besteht in muslimischen Staaten das Erfordernis einer Prüfung auch dem Schutz religiöser Werte dienender Strafvorschriften unter dem Gesichtspunkt einer unterstellten politischen Gesinnung. Die völlige Unverhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen, die wegen eines Verstoßes gegen bestimmte im Herkunftsstaat gesetzlich verbindlichen Moralvorstellungen drohen, kann unter diesem Blickwinkel asylrelevant sein (Hinweis E vom 19. November 2010, 2008/19/0206, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200177.L01

Im RIS seit

29.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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