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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §865;Rechtssatz
Die nachträgliche Genehmigung eines Vertrags durch den Sachwalter kann als einseitige Willenserklärung ausdrücklich oder stillschweigend dem Vertragspartner oder auch der behinderten Person gegenüber erfolgen; so ist etwa eine schlüssige Genehmigung eines von der behinderten Person abgeschlossenen Mietvertrags durch den Sachwalter darin zu erblicken, dass dieser die daraus erfließenden Einkünfte der behinderten Person zur Verfügung stellt (vgl. OGH RIS-Justiz RS0049010; 24.4.2001, 1 Ob 62/01a).Die nachträgliche Genehmigung eines Vertrags durch den Sachwalter kann als einseitige Willenserklärung ausdrücklich oder stillschweigend dem Vertragspartner oder auch der behinderten Person gegenüber erfolgen; so ist etwa eine schlüssige Genehmigung eines von der behinderten Person abgeschlossenen Mietvertrags durch den Sachwalter darin zu erblicken, dass dieser die daraus erfließenden Einkünfte der behinderten Person zur Verfügung stellt vergleiche OGH RIS-Justiz RS0049010; 24.4.2001, 1 Ob 62/01a).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080153.L01Im RIS seit
13.07.2018Zuletzt aktualisiert am
29.11.2018