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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/13/0001 E 17. September 1997 RS 1Stammrechtssatz
Die Kontrolle des menschlichen Stoffwechsels ist ebenso wie die Aufnahme der erforderlichen Nahrung und Flüssigkeit dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen, selbst wenn mit der Berufsausübung ein überdurchschnittlicher Energieverbrauch bzw Flüssigkeitsverbrauch verbunden sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017150043.L05Im RIS seit
26.07.2018Zuletzt aktualisiert am
28.09.2018