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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/15/0056 B 17. Oktober 2017 RS 1Stammrechtssatz
In dem Erkenntnis vom 20. Dezember 2016, Ro 2014/15/0039, hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Aufteilung eines Pauschalpreises auf eine Mehrzahl von selbständigen Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, befasst. Er ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass der Aufteilung eines Pauschalentgeltes im Verhältnis der Einzelverkaufspreise der Vorzug zu geben ist (vgl. bereits das Erkenntnis vom 16. Dezember 2009, 2008/15/0075).In dem Erkenntnis vom 20. Dezember 2016, Ro 2014/15/0039, hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Aufteilung eines Pauschalpreises auf eine Mehrzahl von selbständigen Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, befasst. Er ist dabei zum Ergebnis gekommen, dass der Aufteilung eines Pauschalentgeltes im Verhältnis der Einzelverkaufspreise der Vorzug zu geben ist vergleiche bereits das Erkenntnis vom 16. Dezember 2009, 2008/15/0075).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016150075.L08Im RIS seit
26.07.2018Zuletzt aktualisiert am
28.11.2018