RS Vwgh 2018/6/29 Ra 2018/18/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2018
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41/02 Passrecht Fremdenrecht

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2018/18/0139 Ra 2018/18/0140 Ra 2018/18/0144 Ra 2018/18/0142 Ra 2018/18/0143 Ra 2018/18/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/01/0202 B 18. Mai 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Stützt sich das angefochtene Erkenntnis tragend auf eine fehlende Glaubhaftmachung der behaupteten Verfolgung, ist die hilfsweise herangezogene innerstaatliche Fluchtalternative nicht maßgeblich (vgl. etwa VwGH 24.1.2017, Ra 2016/01/0338).Stützt sich das angefochtene Erkenntnis tragend auf eine fehlende Glaubhaftmachung der behaupteten Verfolgung, ist die hilfsweise herangezogene innerstaatliche Fluchtalternative nicht maßgeblich vergleiche etwa VwGH 24.1.2017, Ra 2016/01/0338).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018180138.L01

Im RIS seit

18.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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